Ernährungsberatung Frankfurt – bei Magen-Darm-Erkrankungen

Bei vielen Magen-Darm-Erkrankungen kann eine individuell angepasste Ernährung dazu beitragen, Beschwerden zu lindern, die Nährstoffversorgung zu verbessern und damit die Lebensqualität zu erhöhen.

Für die Ernährungsberatung in Frankfurt arbeiten wir mit der Ernährungsberaterin Claudia Jütten zusammen: In unserer Praxis werden Sie nach ärztlicher Empfehlung individuell beraten. Die Beratung orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien und wird auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Frau Jütten ist als eigenständige Ernährungsberaterin tätig und kooperiert mit unserer Praxis: Sie führt die Beratung eigenverantwortlich durch und betreibt mit e.a.t. Ernährungsberatung Region Frankfurt ein eigenes Angebot. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf ihrer eigenen Website www.eat-frankfurt.de.

Ihre Ernährungsberaterin

Claudia Jütten – Ernährungsberatung Frankfurt, Kooperationspartnerin des CGB

Claudia Jütten

BSc Oec. · Ernährungsberaterin
e.a.t. Ernährungsberatung Region Frankfurt · Kooperationspartnerin des CGB

Ernährungsberaterin VDOE E-Zert Ernährungstherapie Akkr. Fettstoffwechseltherapeutin (ADIF) Zert. Ernährungstherapeutin für Essstörungen (FZE)

Gründungsmitglied des Netzwerks DIE ErnährungsEXPERTEN Hessen

Für wen die Beratung geeignet ist

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Reizdarmsyndrom

Ernährungsstrategien bei Blähungen, Schmerzen und Stuhlgangsveränderungen

Divertikulose

Ernährung bei Divertikeln des Dickdarms

Zöliakie

Umsetzung einer glutenfreien Ernährung im Alltag

Nahrungsmittel­unverträglichkeiten

Laktose, Fruktose, Histamin und weitere Unverträglichkeiten

Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse

Ernährung bei Erkrankungen des Pankreas

Ebenso beraten wir Sie bei weiteren ernährungsrelevanten gastroenterologischen Erkrankungen. Sprechen Sie uns gerne an. Das vollständige Spektrum – von Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu Nahrungsmittelallergien – finden Sie in der Indikationsliste.

PDF Indikationsliste herunterladen

So läuft es ab

SCHRITT 1

Ärztliche Empfehlung

Im Rahmen Ihrer Behandlung bei uns besprechen wir, ob eine Ernährungsberatung für Sie sinnvoll ist.

SCHRITT 2

Termin vereinbaren

Die Beratung findet in unserer Praxis im Prüfling 21–25 statt.

SCHRITT 3

Individuelle Beratung

Ihre Ernährung wird auf Ihre Erkrankung, Ihren Alltag und Ihre persönliche Situation abgestimmt – auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien.

Kosten & Kostenübernahme

Viele gesetzliche Krankenkassen und die Beihilfe Hessen bezuschussen die Ernährungsberatung.

Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten häufig entsprechend des vereinbarten Tarifs.

Für einen Zuschuss ist in der Regel eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V erforderlich – diese stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Behandlung aus. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Tarif ab. Reichen Sie die Bescheinigung zusammen mit einem Kostenvoranschlag vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse ein.

PDF Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (§ 43 SGB V) herunterladen

Häufige Fragen

Für einen Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V. Diese stellen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Behandlung aus, wenn eine Ernährungsberatung medizinisch sinnvoll ist. Das Formular können Sie hier herunterladen.
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – eine sogenannte „Kann-Leistung“. Viele, aber nicht alle Kassen bezuschussen die Ernährungsberatung, und die Höhe unterscheidet sich je nach Kasse. In der Regel werden bis zu fünf Beratungstermine bezuschusst, in Ausnahmefällen mehr. Klären Sie Höhe und Umfang bitte vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse.
In vier Schritten: 1. Sie erhalten von uns die ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung. 2. Frau Jütten erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag. 3. Beides reichen Sie gemeinsam mit einem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein – wichtig: vor dem ersten Beratungstermin. 4. Nach der Kostenzusage vereinbaren Sie Ihren Termin.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten häufig entsprechend des vereinbarten Tarifs. Auch die Beihilfe Hessen bezuschusst die Ernährungsberatung. Da sich die Tarife unterscheiden, klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Bringen Sie die ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung mit sowie – soweit vorhanden – aktuelle Laborbefunde, Ihren Medikamentenplan und relevante Befundberichte. Diese Unterlagen helfen dabei, die Beratung genau auf Ihre Situation abzustimmen.
Das Spektrum reicht weit über Magen-Darm-Erkrankungen hinaus: Neben Reizdarm, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zöliakie, Reflux, Gallenwegs- und Pankreaserkrankungen zählen unter anderem auch Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und Fettstoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien sowie Mangelernährung dazu. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Indikationsliste.
Umgangssprachlich wird meist von Ernährungsberatung gesprochen. Fachlich unterscheidet man: Eine Ernährungsberatung im Sinne der Prävention (§ 20 SGB V) richtet sich an Menschen ohne bestehende Erkrankung und dient der Gesundheitsförderung. Liegt bereits eine Erkrankung vor, spricht man von einer Ernährungstherapie nach § 43 SGB V – diese wird ärztlich bescheinigt. In unserer Praxis geht es um die Beratung bei bereits bestehenden Erkrankungen, fachlich also um eine Ernährungstherapie.

Kontakt & Termin

Bei Fragen zur Ernährungsberatung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie, ob eine Ernährungsberatung für Sie infrage kommt, und vermitteln Ihnen einen Termin.

Centrum Gastroenterologie Bethanien · Im Prüfling 21–25 · 60389 Frankfurt am Main

Direkter Kontakt zu Claudia Jütten